Begriffe und Redewendungen aus dem Recht: 38 einfach erklärt
Viele Wendungen stammen aus Gerichtssaal und Rechtsgeschichte, etwa „in flagranti“ oder „den Stab über jemanden brechen“. Hier stehen Begriffe und Redewendungen aus dem Recht, die man auch ohne Jurastudium versteht.
Wörter
arglistig
Hinterlistig, mit böser Absicht täuschend.
Arglistig legt sich der Wolf im Grimm'schen ‚Rotkäppchen‘ mit der Haube der Großmutter ins Bett.
Herkunft: List bedeutete im Mittelhochdeutschen noch neutral ‚Wissen, Klugheit, Kunstfertigkeit‘.
drakonisch
Unverhältnismäßig hart und abschreckend (Strafen, Maßnahmen).
Schon im alten Athen galten Drakons Gesetze als drakonisch: Selbst Obstdiebe sollen mit dem Tod bestraft worden sein.
Herkunft: Nach Drakon, der um 621 v.
exkulpieren
Jemanden von einer Schuld oder einem Vorwurf entlasten; oft auch: sich exkulpieren.
Die Quittung vom Späti exkulpierte ihn: Das Bier war ersetzt.
Herkunft: Von mittellateinisch exculpare, aus lateinisch ex, heraus, und culpa, Schuld.
das Faustrecht
Zustand, in dem sich der Stärkere rücksichtslos durchsetzt, weil keine Regeln oder Gerichte gelten.
Beim Schlussverkauf der Designerschuhe herrschte ab neun Uhr Faustrecht.
Herkunft: Im Mittelalter durften Adlige Streit in einer Fehde mit Waffen austragen, statt vor Gericht zu gehen.
inkriminieren
Jemanden einer Verfehlung beschuldigen oder etwas als anstößig hinstellen. Oft als Partizip: die inkriminierte Stelle.
In seiner Kritik inkriminierte der Gastrokritiker den Koch: Trüffelöl statt echter Trüffel!
Herkunft: Aus mittellateinisch incriminare, beschuldigen, zu lateinisch crimen, Vorwurf, Verbrechen.
das Kavaliersdelikt
Ein Vergehen, das viele für harmlos halten, obwohl es verboten ist.
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn es nur zwei Stationen sind.
Herkunft: Kavalier kommt über das Französische von italienisch cavaliere, ‚Reiter, Ritter‘.
konkludent
Durch Verhalten erklärt statt durch Worte: Wer so handelt, zeigt damit, was er will.
Sie rückte auf dem Sofa zur Seite: eine konkludente Einladung.
Herkunft: Von lateinisch concludere, schließen, folgern: Aus dem Verhalten lässt sich der Wille erschließen.
der Leumund
Der Ruf, den jemand bei anderen hat, vor allem was Anstand und Ehrlichkeit betrifft.
Ein kleines Restaurant lebt vom Leumund: Ein Abend mit lauwarmer Suppe spricht sich schnell herum.
Herkunft: Aus althochdeutsch (h)liumunt, Ruf, Ruhm, Gerücht, zu einer alten Wurzel für hören, aus der auch laut stammt.
der Mundraub
Das Entwenden kleiner Mengen Essbaren, um sie gleich an Ort und Stelle zu verzehren.
Ein paar Äpfel vom Baum am Feldweg zu pflücken, galt früher als Mundraub.
Herkunft: Bis 1975 kannte das Strafgesetzbuch den Mundraub als eigenes, milde bestraftes Delikt.
mutmaßlich
Vermutet, aber begründet. Ohne Gewähr.
Der mutmaßliche Kabeldieb entpuppte sich als Marder.
Herkunft: Zu mutmaßen, mittelhochdeutsch muotmāzen, aus Mut im alten Sinn von ‚Sinn, Gemüt‘ und messen: Wer mutmaßt, misst etwas nach seinem Gefühl ab.
obsiegen
Den Sieg davontragen, sich durchsetzen. Gehoben, oft vor Gericht.
Im Märchen vom Hasen und dem Igel obsiegt der Igel mit einer List: Am anderen Ende des Ackers wartet schon seine Frau.
Herkunft: Gebildet aus der alten Präposition ob, ‚über‘, und siegen, also ‚die Oberhand gewinnen‘.
peremptorisch
Endgültig und keinen Widerspruch duldend.
Mit peremptorischer Stimme erklärte die Schulleiterin, dass die Klassenfahrt ausfällt.
Herkunft: Von lateinisch „perimere“ (vernichten).
das Plädoyer
Eine engagierte Rede oder Stellungnahme, die mit Nachdruck für eine Sache oder Person eintritt.
Im Schlussvortrag hielt die Verteidigerin ein Plädoyer, nach dem selbst der Staatsanwalt kurz schwieg.
Herkunft: Von französisch plaidoyer, zu plaider, vor Gericht verhandeln.
sanktionieren
Offiziell billigen. Ebenso: mit Strafen belegen. Ein Wort mit zwei Gegenbedeutungen.
Erst als Oma den veganen Weihnachtsbraten sanktioniert hatte, kam er auf den Tisch.
Herkunft: Von lateinisch sancire, ‚heiligen, unverbrüchlich festsetzen‘.
subsumieren
Einen Einzelfall einer allgemeinen Gruppe oder Regel zuordnen, etwa den Wal den Säugetieren.
Den Wal subsumiert die Biologin unter die Säugetiere, auch wenn er aussieht wie ein Fisch.
Herkunft: Neulateinisch subsumere, ‚darunternehmen‘, aus sub, ‚unter‘, und sumere, ‚nehmen‘.
unbescholten
Mit tadellosem Ruf: Man kann der Person nichts Schlechtes nachweisen, sie hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen.
Der Nachbarshund galt als unbescholten, bis die Grillwürstchen verschwanden.
Herkunft: Verneintes Partizip von mittelhochdeutsch beschelten, durch Tadel herabsetzen, rügen.
die Usance
Was in einer Branche üblich ist und stillschweigend gilt: ein Handelsbrauch.
Usance dieser Weinbar: Der erste Schluck geht aufs Haus.
Herkunft: Aus französisch usance, Brauch, zu user, gebrauchen, letztlich von lateinisch usus, Gebrauch.
verbriefen
Durch Urkunde beglaubigen. Schriftlich festhalten.
Das Rückgaberecht war verbrieft, der Händler musste zähneknirschend zahlen.
Herkunft: Brief bedeutete früher vor allem Urkunde, von lateinisch breve, ‚kurzes Schriftstück‘.
das Verdikt
Ein hartes, oft vernichtendes Urteil. Gehoben.
Das Verdikt der Schwiegermutter über den Kartoffelsalat war kurz: zu viel Essig.
Herkunft: Über englisch verdict aus mittellateinisch veredictum, ‚wahr Gesprochenes‘.
verwirken
Ein Recht oder einen Anspruch durch eigenes Fehlverhalten verlieren.
Wer jahrelang schweigt, kann seinen Anspruch auf Nachzahlung verwirken.
Herkunft: Zu wirken im alten Sinn von ‚tun, handeln‘, also ‚durch eigenes Tun einbüßen‘.
Redewendungen
de facto
Tatsächlich, in der Wirklichkeit, auch wenn es offiziell anders geregelt ist.
Offiziell gehört der Hund den Kindern, de facto geht der Vater mit ihm raus.
Herkunft: Lateinisch de facto, ‚von der Tat her‘.
de jure
Rechtlich gesehen, dem Gesetz nach.
De jure ist er noch im Amt, de facto entscheidet längst seine Stellvertreterin.
Herkunft: Lateinisch de iure, ‚vom Recht her‘, das Gegenstück zu de facto.
den Stab über jemanden brechen
Jemanden hart und endgültig verurteilen, oft vorschnell und ohne ihn anzuhören.
Ein missglücktes Date, schon bricht sie den Stab über ihn.
Herkunft: Der Stab war das Zeichen der richterlichen Gewalt.
ein Exempel statuieren
Einen Einzelfall besonders hart bestrafen, um andere abzuschrecken.
Um ein Exempel zu statuieren, ließ der Trainer den Kapitän wegen Zuspätkommens auf der Bank.
Herkunft: Von lateinisch „exemplum statuere“, ein Beispiel aufstellen.
in flagranti
Auf frischer Tat.
Der Praktikant wurde in flagranti beim Naschen ertappt, die Hand noch in der Keksdose.
Herkunft: Verkürzt aus lateinisch in flagranti crimine, ‚während das Verbrechen noch brennt‘.
jemanden in Acht und Bann tun
Jemanden ächten und aus einer Gemeinschaft ausstoßen.
Seit dem Vorfall mit dem Grill ist Onkel Gerd bei den Nachbarn in Acht und Bann getan.
Herkunft: Im Mittelalter verhängte der weltliche Herrscher die Reichsacht und die Kirche den Kirchenbann.
mit Fug und Recht
Aus gutem Grund, sodass niemand etwas einwenden kann.
Mit Fug und Recht nennt man sie die beste Bäckerin im Viertel: Vor ihrem Laden steht sonntags eine Schlange.
Herkunft: Eine Zwillingsformel aus der Rechtssprache.
unter Kuratel stellen
Jemanden bevormunden und streng beaufsichtigen, sodass er nichts mehr allein entscheiden darf.
Nach dem dritten verbrannten Auflauf stellte die WG ihn in der Küche unter Kuratel.
Herkunft: Kuratel kommt von mittellateinisch curatela, Vormundschaft, Pflegschaft, zu lateinisch curare, sorgen.
vor den Kadi ziehen
Umgangssprachlich: vor Gericht gehen, jemanden verklagen.
Wegen eines überhängenden Kirschbaums zogen die Nachbarn tatsächlich vor den Kadi.
Herkunft: Kadi kommt vom arabischen qadi, dem Richter im islamischen Recht.
Sprichwörter
cui bono
Wem nützt es? Die Frage, wer von einer Sache profitiert und deshalb dahinterstecken könnte.
Der letzte Keks ist weg. Cui bono? Am Kinn des Mitbewohners kleben noch Krümel.
Herkunft: Lateinisch.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam
Gerichtsverfahren und amtliche Entscheidungen ziehen sich oft quälend in die Länge.
Seit vier Jahren wartet die Familie auf das Urteil, die Mühlen der Justiz mahlen langsam.
Herkunft: Abwandlung des alten Spruchs „Gottes Mühlen mahlen langsam“, der auf eine antike Sentenz zurückgeht und durch den Barockdichter Friedrich von Logau bekannt wurde.
Dura lex, sed lex
Ein Gesetz gilt auch dann, wenn es im Einzelfall hart erscheint.
Dura lex, sed lex: Auch die Bürgermeisterin musste ihr Knöllchen bezahlen.
Herkunft: Römischer Rechtsgrundsatz, der auf eine Bemerkung des Juristen Ulpian in den Digesten zurückgeführt wird.
Fiat iustitia et pereat mundus
Das Recht soll durchgesetzt werden, auch wenn die Folgen verheerend sind.
Ganz nach dem Motto „Fiat iustitia et pereat mundus“ bestand der Kassenwart auf der Satzung, auch wenn das Sommerfest dadurch ausfiel.
Herkunft: Wahlspruch des Kaisers Ferdinand I.
Mitgefangen, mitgehangen
Wer dabei ist, trägt die Folgen mit.
Du hast beim Kirschenklauen Schmiere gestanden? Mitgefangen, mitgehangen.
Herkunft: Aus dem Strafrecht des Mittelalters: Wer mit einer Räuberbande gefasst wurde, wurde mit ihr gehängt, ohne Rücksicht auf die eigene Rolle.
Niemand darf Richter in eigener Sache sein
Wer selbst betroffen ist, soll über die Sache nicht entscheiden.
Die Stadträtin verließ bei der Abstimmung über das Grundstück ihres Bruders den Saal, denn niemand darf Richter in eigener Sache sein.
Herkunft: Übersetzung des lateinischen Rechtsgrundsatzes „Nemo iudex in causa sua“.
Summum ius, summa iniuria
Wer das Recht stur bis zum Äußersten durchsetzt, richtet damit das größte Unrecht an.
Die Rentnerin musste wegen drei Cent Rückstand Mahngebühren zahlen, ein Fall von Summum ius, summa iniuria.
Herkunft: Von Cicero in seiner Schrift „De officiis“ als schon damals geläufiges Sprichwort zitiert.
Ultra posse nemo obligatur
Niemand kann zu mehr verpflichtet werden, als ihm überhaupt möglich ist.
Die Chefin wollte die Präsentation in einer Stunde, aber ultra posse nemo obligatur, und Konstantin lieferte am nächsten Morgen.
Herkunft: Ein Rechtsgrundsatz, der auf das römische Recht zurückgeht: Zu Unmöglichem kann niemand verpflichtet werden.
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter
Wo sich niemand beschwert, wird ein Verstoß auch nicht geahndet.
Im Hof war Grillen verboten, aber wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
Herkunft: Alter Rechtsgrundsatz, lateinisch „Nemo iudex sine actore“ (Kein Richter ohne Kläger).
